Hilfreich und schnell

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen

Damit Sie als Mieter*innen und Mitglieder stets bestens informiert sind und Antworten auf Ihre wichtigsten Anliegen erhalten, haben wir eine umfassende Sammlung von häufig gestellten Fragen zusammengestellt. In unseren FAQ finden Sie hilfreiche Informationen zu verschiedenen Themen rund um Ihre Mietwohnung, den Mietvertrag, die Wohnanlage und vieles mehr. Hier haben wir die Antworten auf Ihre Fragen gebündelt, um Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen zu können.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema Vermietung

Die Bewerbungen für unsere Wohnungen sind so stark gestiegen, dass wir den Wunsch nach einer passenden Wohnung keinesfalls mehr in angemessener Zeit erfüllen können. Wir nehmen deshalb keine Bewerbungen von Nichtmitgliedern mehr an. Bewerbungen werden nur von Mitgliedern und engen Verwandten von Mitgliedern angenommen. Dieser Schritt fällt uns nicht leicht, jedoch möchten wir Ihnen keine unerfüllten Hoffnungen machen. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis. Eine Bewerbung zur Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist erst nach einer Mieterschaft von 5 Jahren möglich. 

Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter:innen aus der Vermietung und lassen sich einen Tauschantrag zukommen. Wenn wir ein passendes Tauschangebot für Sie haben, werden wir uns bei Ihnen melden. 

Je nach Wohnanlage stehen Tiefgaragen, Einzelgaragen oder Stellplätze im Freien zur Verfügung. Da in fast allen Wohnanlagen zu wenig Stellplätze vorhanden sind, ist in den meisten Fällen mit einer längeren Wartezeit zu rechnen. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter:innen aus der Vermietung. Ihre Bewerbung wird dann entgegengenommen. 

Ja. Gemäß Miet- oder Nutzungsvertrag müssen Sie alle Personen melden, welche mit Ihnen in Ihrer Wohnung leben. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter:innen aus der Vermietung. Wir benötigen eine Kopie der Heiratsurkunde. Gerne stellen wir Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung zur An-/Ummeldung beim KVR aus. 

Beachten Sie hierzu die normale Besucherfrist von sechs Wochen. Über diesen Zeitraum hinaus muss Ihr Besuch angemeldet werden. 

Die Aufnahme eines Untermieters in ein bestehendes Mietverhältnis prüft und entscheidet die Bau- und Wohnungsgenossenschaft Verein für Wohnungskultur e.G.. im Einzelfall. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter:innen aus der Vermietung.  

Das Mietverhältnis kann nur durch alle Vertragspartner gekündigt werden. Dabei ist zwingend eine persönlich unterschriebene Kündigung durch alle Vertragspartner erforderlich. Nachdem die Kündigung eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung. 

Die Kontaktdaten Ihres Hausmeisters finden Sie auf dem Hausaushang im Treppenhaus oder hier: VfW Verein für Wohnungskultur

Nein, die Mitgliedschaft muss separat durch eine persönlich unterschriebene Kündigung erfolgen. 

Grundsätzlich unterliegen Hunde und Katzen der Genehmigungspflicht in unserer Genossenschaft. Den Antrag finden Sie hier Bau- und Wohnungsgenossenschaft Verein für Wohnungskultur – Download-Bereich. 

Da uns die Werte „Zusammengehörigkeit“ und das „Miteinander“ sehr wichtig sind, empfehlen wir grundsätzlich ein direktes Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Sollte sich durch das persönliche Gespräch keine Einigung finden, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen aus der Vermietung.  

Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter:innen aus der Vermietung. Gerne lassen wir Ihnen eine Mietbescheinigung zukommen.

Die Nebenkostenabrechnung erhalten Sie für das jeweilige Jahr – gem. den gesetzlichen Bestimmungen – bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres.

Bei Unstimmigkeiten mit Nachbarn, sollten Sie zunächst versuchen dies in einem persönlichen Gespräch zu klären. Missverständnisse und nachhaltige Störungen des Hausfriedens können auf diesem Wege oft vermieden werden.

Sollten Sie dennoch eine Beschwerde an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns dies auf schriftlichem Wege zukommen zu lassen. Diese können Sie gerne an vermietung@vfw-muenchen.de schicken.

Rein vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass anonyme Beschwerden nicht bearbeitet werden.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema Technik

Setzen Sie sich hierzu bitte mit Ihrem Hausmeister (Link zur Hausmeister-Seite) direkt in Verbindung und melden die Störung dann bei uns unter: info@vfw-muenchen.de.

Setzen Sie sich hierzu bitte mit Ihrem Hausmeister (Link zur Hausmeister-Seite) direkt in Verbindung und melden die Störung dann bei uns unter: info@vfw-muenchen.de.

Größere Reparaturen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen müssen geplant und vorbereitet werden. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Kolleg*innen aus der Technik unter: technik@vfw-muenchen.de

Legionellen sind Bakterien, die weltweit in geringer Anzahl im Süßwasser vorkommen – also in Grundwasser, Seen usw. – und nicht zuletzt auch innerhalb unserer Wasserleitungen. Dort brauchen sie ein bestimmtes Temperaturspektrum, um zu überleben und sich zu vermehren.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) liegen die idealen Wachstumsbedingungen für die Bakterien zwischen 25 und 45 Grad Celsius. In dieser Temperaturspanne – und zusätzlichem stehenden Wasser – vermehren sich Legionellen. Bei einer Wassertemperatur von ca. 55 Grad wird das Wachstum gehemmt. Oberhalb von 60 Grad sterben die Bakterien ab.

Gefährlich für die Gesundheit werden Legionellen, sofern diese im Trinkwassersystem vorhanden sind und durch Wasserdampf, bspw. beim Duschen, eingeatmet werden.

 

Aus diesen Gründen hat sich auch die Genossenschaft dazu entschieden, die Heizanlagen so einzustellen, dass mind. 60 Grad Vorlauftemperatur ab der Heizzentrale anliegen und gem. den technischen Richtwerten auch die Richtwerte im Rückfluss eingehalten werden. Damit folgt die Genossenschaft den Empfehlungen einschlägiger Behörden wie bspw. dem Umweltbundesamt (UBA).

In der Regel sollte ein kompletter Wasseraustausch an allen Zapfstellen Ihrer Wohnung mindestens alle 72 Stunden (3 Tage) erfolgen, um das Risiko einer Legionellenkontamination deutlich zu verringern.

Im Grunde ganz einfach – das sich im Trinkwassersystem (Gesamtanlage) befindliche Wasser muss regelmäßig laufen, in Bewegung sein und ausgetauscht werden, um Keim- und Bakteriellenbildung zu verringern und nach Möglichkeit zu verhindern.

Vergleichen Sie es gerne mit folgendem, bildhaftem Beispiel:

Sie sind auf einer Wanderung. Ihre Trinkvorräte sind aufgebraucht.  Sie kommen an eine Bergquelle mit frischem Quellwasser. Einen Meter davor befindet sich eine Pfütze – welches Wasser wählen Sie, um Ihren Durst zu löschen?

Wir appellieren daher an alle Nutzer für einen regelmäßen Wasseraustausch alle 72 Stunden innerhalb Ihrer Wohnungen zu sorgen.

Sollte ein Wasseraustausch über einen längeren Zeitraum (z.B. beruflich bedingte Abwesenheit, Urlaub, Pflegebedürftigkeit, Krankenhausaufenthalt etc.) nicht möglich sein, empfehlen wir, die Wohnungsabsperrungen zu schließen, das sich dann noch vorhandene Wasser ablaufen zu lassen, bei Rückkehr die Wasserabsperrungen wieder zu öffnen und alle Armaturen kräftig mit heißem und kaltem Wasser zu spülen!

Sofern Sie aufgrund Pflegebedürftigkeit etc. die Wasserentnahmestellen wie bspw. Dusche/Badewanne nicht mehr bzw. nicht mehr richtig benutzen können, bitten wir ebenfalls um Ihre Mithilfe, in dem der Pflegedienst/die pflegenden Personen sämtliche Entnahmestellen innerhalb Ihrer Wohnung regelmäßig mit kaltem und heißem Wasser spült.

Um eine Verkeimung an den Armaturen zu vermeiden, reinigen und entkalken Sie bitte regelmäßig die Perlatoren (Siebe), Schläuche und Duschköpfe.

Hierzu eignen sich handelsübliche Entkalkungsmittel fürs Badezimmer und die Sanitärinstallationen.

Im Übrigen: Auch einfache Haushaltsmittel wie klarer Essig Essenz eigenen sich ebenso so gut.

Wir nehmen das Thema der Gesundheit unserer Bewohner*innen sehr ernst und kommen somit auch den gesetzlichen Verpflichtungen zur regelmäßigen Überprüfung der Trinkwasserqualität nach und ergreifen notwendige und nachhaltige Maßnahmen, um die Trinkwasserqualität fortwährend sicherzustellen.

Neben den gebäudespezifischen Einflussfaktoren ist aus unserer Erfahrung insbesondere das nutzerbedingte Verhalten für einen Legionellenbefall ausschlaggebend. Aufgrund dessen ist es uns sehr wichtig, alle Bewohner*innen mitzunehmen. Nur gemeinsam kann verbeugend sichergestellt werden, die Gefahr eines möglichen Legionellenbefalls zu reduzieren sowie nach Möglichkeit gänzlich zu vermeiden. Beachten Sie dazu bitte auch immer die aktuellen Hausaushänge.

…und das geht im Grund relativ einfach. Das Wichtigste ist, für einen regelmäßigen Wasseraustausch alle 72 Stunden an allen Zapfstellen Ihrer Wohnung zu sorgen.

Lassen Sie nicht nur kaltes Wasser durchlaufen, sondern auch richtig heißes Wasser, um mögliche Keime abzutöten.

Sollten Sie pflegebedürftig sein oder durch regelmäßigen Sport außerhalb duschen, bitten wir Sie auch die regelmäßige Spülung Ihrer Dusche/Badewannenarmatur zu veranlassen.

Sofern es zu einem Legionellenbefall kommt, informieren wir immer die direkt betroffenen Nutzer persönlich (telefonisch/schriftlich). Ebenso erfolgt eine zentrale Bewohnerinformation über unsere Schaukästen.

Die zentralen Warmwasseranlagen sind gemäß den technischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingestellt, sodass mögliche Keime etc. bereits frühzeitig in einer möglichen Entstehungsphase abgetötet werden und somit die Gefahr minimiert wird.

Sofern es dennoch zu einem Legionellenbefall kommt, prüfen wir kurzfristig geeignete Maßnahmen und setzen diese ebenso kurzfristig um. Hier stehen wir in engem Kontakt mit den betroffenen Nutzer*innen sowie den gesamten Bewohner*innen innerhalb des Hauses.

In erster Linie stehen Ihnen unsere Kollegen aus der Technik unter 089- 54 67 52 -0 oder technik@vfw-muenchen.de mit Rat und Tat zur Verfügung.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema Mitgliedschaft

Die Bewerbungen für unsere Wohnungen sind so stark gestiegen, dass wir den Wunsch nach einer passenden Wohnung keinesfalls mehr in angemessener Zeit erfüllen können. Wir nehmen deshalb keine Bewerbungen von Nichtmitgliedern mehr an. Bewerbungen werden nur von Mitgliedern und engen Verwandten von Mitgliedern angenommen. Dieser Schritt fällt uns nicht leicht, jedoch möchten wir Ihnen keine unerfüllten Hoffnungen machen. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis. Eine Bewerbung zur Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist erst nach einer Mieterschaft von 5 Jahren möglich. 

Eine Mitgliedschaft begründet sich nur in Verbindung mit einem Mietverhältnis. Eine Bewerbung zur
Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist erst nach einer Mieterschaft von 5 Jahren möglich.

Bitte wenden Sie sich gerne für nähere Informationen an Fr. Mittmann: mittmann@vfw-muenchen.de

Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter:innen aus der Vermietung und lassen sich einen Tauschantrag zukommen. Wenn wir ein passendes Tauschangebot für Sie haben, werden wir uns bei Ihnen melden. 

Nein, die Mitgliedschaft muss separat durch eine persönlich unterschriebene Kündigung erfolgen.